Ambulant vor stationär: ein Patient mit verletztem Bein und Krücken.

Ambulant vor stationär: Das müssen Sie wissen!

Einchecken, operieren, auschecken – alles noch am selben Tag. Ambulante Behandlungen sind weltweit auf dem Vormarsch. Das Wichtigste im Überblick.

Auch wenn Sie als Patient im Kantonsspital Baden rund um die Uhr in den besten Händen sind: Die meisten Menschen ziehen das eigene Bett einer Nacht im Spital vor, sofern es sich beim Eingriff um einen erfolgreichen Routineeingriff gehandelt hat. Zudem ist es erwiesen, dass sich ein Patient zu Hause, also in gewohnter Umgebung, schneller und individueller erholen kann als in einem Spitalzimmer. Hier setzt der Leitsatz «Ambulant vor stationär» aus Patientensicht an.

Aus medizinischer Sicht sind viele Eingriffe heutzutage ambulant und stationär gleichwertig durchführbar. Kommt dazu, dass bei identischen Eingriffen die Kosten einer stationären Behandlung im Durchschnitt rund 2,3-mal höher sind als bei einer ambulanten. «Ambulant vor stationär» verfolgt also zwei primäre Ziele: Kosten zu senken bei gleichbleibend optimaler Patientenbehandlung. Denn Ihre Gesundheit steht nach wie vor an erster Stelle.

Die Fakten zu «Ambulant vor stationär»

Was genau ist der Unterschied zwischen einer ambulanten und einer stationären Behandlung?

Ambulante Behandlung: Der Patient verbringt weder die Nacht vor noch die Nacht nach einem Eingriff im Krankenhaus.

Stationäre Behandlung: Der Patient verbringt vor oder nach einem Eingriff mindestens eine Nacht im Krankenhaus.

Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?

Seit dem 1. Januar 2018 ist die revidierte Spitalverordnung des Kantons Aargau in Kraft. Damit hat der Aargauer Regierungsrat die rechtliche Grundlage geschaffen, dreizehn definierte Eingriffe grundsätzlich aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verschieben (Ausnahmen ausgeschlossen), um so kantonale Gesundheitskosten einzusparen.

Auf Bundesebene sind in der geänderten Krankenpflege-Leistungsverordnung ab 1. Januar 2019 sechs Eingriffe vorgeschrieben, bei denen – ausser in Ausnahmefällen – die Krankenkassen nur noch die Kosten vergüten müssen, die ambulant anfallen oder angefallen wären (vier davon sind im Kanton Aargau bereits ambulant zu behandeln).

Warum ergeben ambulante Eingriffe Sinn?

Aus medizinischer Sicht sind viele Eingriffe heutzutage meist unproblematisch und erfordern daher keine längeren Spitalaufenthalte mehr. Ambulante Eingriffe sind zweckmässiger und wirtschaftlicher, da sie im Vergleich zu stationären Eingriffen im Durchschnitt rund 2,3-mal günstiger sind. Durch die Verschiebung soll das Wachstum der Gesundheitskosten gedämpft werden.

Auch die Spitäler befürworten im Grossen und Ganzen den Grundsatz «Ambulant vor stationär», auch wenn dadurch Mindereinnahmen entstehen. Für die Patienten bringen ambulante Eingriffe den Vorteil, dass sie nicht im Spital übernachten müssen und sich direkt nach der Behandlung daheim, also in gewohnter Umgebung, erholen können, was nachweislich besser ist für den Genesungsprozess.

Welche Eingriffe erfolgen künftig grundsätzlich ambulant?

Im Kanton Aargau handelt es sich um dreizehn Eingriffe. Ein Teil der definierten Untersuchungen und Behandlungen kann weiterhin stationär stattfinden (siehe Ausnahmen), wobei ein gewisser Prozentsatz pro Eingriffskategorie und Spital nicht überschritten werden darf. Die Liste wird jährlich überarbeitet und den neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst.

  • Operation grauer Star
  • Teilgebiete der Handchirurgie
  • Korrekturen deformierter Kleinzehen (ohne Hallux)
  • Materialentfernungen (z.B. Platten, Schrauben, Knochenimplantate)
  • Diagnostische Herzuntersuchungen
  • Herzschrittmacherimplantation
  • Diverse Gefässuntersuchungen
  • Beschneidung
  • Zertrümmerungen von Nieren-, Gallen- oder Harnleitersteinen
  • Kniearthroskopien inkl. Eingriffen am Meniskus
  • Hämorrhoiden-Eingriffe
  • Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
  • Einseitige Krampfaderoperation der unteren Extremität

Ab 1. Januar 2019 zusätzlich auf Bundesebene vorgeschriebene Eingriffsgruppen, die grundsätzlich ambulant zu erfolgen haben:

  • Einseitige Leistenbruchoperation
  • Einfache Mandeloperationen

Welche Ausnahmefälle gibt es?

Ist eine Patientin oder ein Patient beispielsweise besonders schwer erkrankt oder ist eine intensive postoperative Behandlung nötig, können ambulant geplante Eingriffe auch stationär stattfinden. Die Ausnahmekriterien werden jährlich überarbeitet und den neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst.

Die Kosteneinsparungen von «Ambulant vor stationär»

Wer bezahlt nun meine Behandlung?

Bei ambulanten Eingriffen übernehmen die Kassen die Kosten vollumfänglich. An Rechnungen, die durch stationäre Eingriffe anfallen, beteiligen sich der Kanton zu 55 Prozent und die Krankenkassen zu 45 Prozent – allerdings nur bei Ausnahmefällen, also bei Eingriffen, die nicht ambulant hätten stattfinden können. Kanton und Kassen prüfen also, ob eine Behandlung, die stationär stattgefunden hat, auch ambulant machbar gewesen wäre. Ist dies der Fall, beteiligt sich der Kanton grundsätzlich nicht und die Kassen nur noch teilweise an den Kosten. Die Kassen bezahlen dann «nur» die Kosten, die bei einem ambulanten Eingriff angefallen wären. Die Kostendifferenz muss das Spital übernehmen.

Wie viel kann durch «Ambulant vor stationär» eingespart werden?

Nach Ansicht des Aargauer Regierungsrats kann der Kanton im Jahr 2018 rund 3 Millionen Franken einsparen, bis 2020 sollen es jährlich 5 Millionen sein. Das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers schätzt in einer Studie die schweizweiten Einsparungen ab 2030 auf jährlich rund eine Milliarde Franken.

Wer profitiert finanziell von den Einsparungen?

Vor allem der Kanton, der die Einsparungen (bisher) nicht an die Steuerzahler weitergibt, sondern damit den Kantonshaushalt saniert. Für die Versicherer fallen Mehrkosten an. Denn die Kosten, die bei einem ambulanten Eingriff anfallen, sind leicht höher als der 45-prozentige Kostenanteil, den die Versicherer bei einem stationären Eingriff übernehmen. Deshalb wird in gewissen Kreisen befürchtet, dass die Versicherer diese Mehrkosten künftig in Form höherer Prämien auf die Versicherten abwälzen könnten. Generell gesehen ist «Ambulant vor stationär» aus ökonomischer Sicht unbestritten sinnvoll, die Prämien- und Steuerzahler profitieren bisher aber nicht davon.

«Ambulant vor stationär» – wie funktioniert’s im KSB?

Das Kantonsspital Baden hat mit dem KSB KUBUS bereits seit 2016 eine Tagesklinik in Betrieb, die ausschliesslich auf ambulante Behandlungen ausgerichtet ist. Im Ambulanten Operationszentrum stehen zwei moderne Operationssäle zur Verfügung, wo ambulante Eingriffe aller operativen Kliniken und Fachdisziplinen des KSB durchgeführt werden können.

Nach einer erfolgreichen Operation können Patienten abends wieder nach Hause und sich in der vertrauten Umgebung gänzlich erholen.

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